Lebenslagen
     Schule
          2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel von der Realschule in das Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Realschüler

Zeitpunkt des Übergangs

Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klasse 6

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse des Gymnasiums

Schüler erhält eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium, das heißt in der Regel:

  • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache, die mit der des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen muss, mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 5 und 6

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

Schüler erhält eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium, das heißt in der Regel:

  • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache, die mit der des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen muss, mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 7 bis 10

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache, die mit der ersten des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen muss, mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens den Durchschnitt von 3,0
  • mindestens die Note "befriedigend" im Wahlpflichtunterricht in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

der Klassen 7 bis 9

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse des Gymnasiums

zum Ende des ersten Schulhalbjahres:

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache, die mit der ersten des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen muss, mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens den Durchschnitt von 3,0
  • mindestens die Note "befriedigend" im Wahlpflichtunterricht in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Realschüler

Zeitpunkt des Übergangs

Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 9, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt und an seiner bisherigen Schule versetzt wurde

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

  • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium (früher: Oberschulamt) bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird